Die bayerischen Maßeinheiten

 
Der moderne Staat Bayern wurde maßgeblich vom Minister Montgelas geschaffen. Im Bündnis mit Napoleon I. wurde Bayern 1806 Königreich und verdoppelte 1803-15 fast sein Gebiet. Max I. Josef wurde erster bayerischer König.

Das Ergebnis dieser Jahre war ein erheblich verändertes Bayern. Zu den alten Stammlanden Ober- und Niederbayern und Oberpfalz waren nun die neubayerischen Gebiete Frankens und Schwabens und die territorial getrennte Rheinpfalz gekommen. Länder unterschiedlichster Größe, Struktur und Tradition sahen sich damit nicht selten gegen ihren Willen, in einem Gesamtstaat vereint. Diesen "Fleckerlteppich" mit einheitlicher Verwaltung zu überziehen und damit regierbar zu machen, war das Ziel des gewaltigen Reformwerkes Montgelas`. Eine Wirtschaftsreform vereinheitlichte mit einer Verordnung vom 28.02.1809 das Maß- und Gewichtswesen.

Bis zu diesem Zeitpunkt der Verordnung vom 28.02.1809 besaßen die verschiedenen Regionen und Städte und oftmals auch größere Ortschaften ihre eigenen, teilweise erheblich voneinander abweichenden Maß- und Gewichtsnormen.

Hinsichtlich der Maßbenennung allerdings herrschte so ziemlich in allen Teilen Bayerns Übereinstimmung. Als Maßeinheit benutzte der Mensch ursprünglich Größen, die ihm sein Körper oder seine Tätigkeit boten. Da gab es zum Beispiel den Fuß oder Schuh. Die Elle war die Länge des Armes vom Ellbogen bis zum Ende des Mittelfinger. Die breite des Daumens bezeichnete man als Zoll und die Spannweite der beiden seitwärts gestreckten Arme als Klafter.

Im 18. Jahrhundert gab es z. B. den "Münchener Werkschuh", Nürnberger Stadt- oder Werkschuh (0,3037m), Würzburger Schuh (0,2918m), Aschaffenburger Schuh (0,2875m) oder den Rheinländischen Fuß (0,3139m).
Mehrere (10-20) Fuße oder Schuhe ergaben die Rute oder Gerte. Unterteilt war der Fuß oder Schuh in 10 oder 12 Zolle. Der Zoll war wiederum in ebenso viele Linien zerlegt.

Die Flächenmaße waren zum Teil aus den Längenmaßen abgeleitet. Manche Flächenmaße entstanden durch Umwandlung eines Zeitbegriffs. Der Morgen war ursprünglich die in einem Halbtag zu bewältigende Arbeitsleistung oder die Mannsmahd bzw. Tagwerk war die von einem Mann an einem Arbeitstag abzumähende Wiesenfläche. Die von einem Ochsengespann am Tag zu bearbeitende Ackerfläche wurde als Juchert, Jauchert oder Joch bezeichnet. Dann gab es noch die Hufe oder Hube, der Bifang oder Pifang und das Beet. Die Hufe war der den Stammesangehörigen zugeteilter Ackerbesitz (Ackerlos). Ihre Größe war so bemessen, daß sie einer Familie den Lebensunterhalt gewährleistete. In Bayern umfaßte sie etwa 33-42 Tagwerke. Der Bifang und das Beet waren Bestellungsformen des Ackerbodens. Unter Bifang verstand man zuletzt die Erdanhäufelung zwischen zwei Ackerfurchen (etwa 4,5 bayer. Fuß). Das Beet heute noch ein zeitgemäßer Begriff in der Gärtnerei betrug 9 bayer. Fuß.

Im nördlichen Teil Bayerns war der Begriff Morgen und im südlichen Bereich Bayerns benutzte man die Einheit Tagwerk oder Jauchert. Folgendes Beispiel zeigt die Unterschiede der einzelnen Morgen: Nürnberger Morgen (0,472ha), Frankenmorgen (0,213ha), Würzburger Morgen (0,196ha), Aschaffenburger Morgen (0,171ha), Preußischer Morgen (0,255ha).

Eine einheitliche Maßeinheit wurde nun erforderlich:

Längeneinheit: Flächeneinheit:
Bayer. Fuß eingeteilt in 12 Zolle und diese in 12 Linien Quadratfuß entspricht 144 Quadratzolle.
10 Fuß  ergaben die geometrische Rute. 40 000 Quadratfuß sind 400 Quadratruten oder 100 Dezimale bzw. 1 Tagwerk.

Diese mit der Verordnung vom 28.02.1809 eingeführten Maßeinheiten bildeten die Grundlage des zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Angriff genommenen Vermessungs- und Katasterwerks.



Einführung des metrischen Maßsystems

1792 beschließt eine aus Mitgliedern der Französischen Akademie der Wissenschaften bestehende Kommision den 40millionsten Teil des durch Paris gehenden Längengrads als Maßeinheit festzusetzen. Messungen, die bis zum Jahr 1800 andauerten, führten dann zur Festlegung der neuen Längeneinheit Meter. Unter Leitung des Mathematikers Pierre Simon Laplace wurde das Meter 1799 definiert. Mit Gesetz vom 29.11.1800 wurde das Meter in Frankreich verbindlich eingeführt. Die neue Längeneinheit wurde durch einen aus Platin bestehenden Stab verkörpert, dessen Länge genau 1 Meter betrug.

Eine Kopie dieses auch als legales Meter oder Archivmeter bezeichneten Maßstabs wurde durch die Maß- und Gewichtsordnung (vom 17.8.1868) für den Norddeutschen Bund zum Urmaß erklärt. In Anlehnung an die Maß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund führte Bayern mit Gesetz vom 29.4.1869 und Wirkung vom 1.1.1872 ebenfalls das metrische Maßsystem ein.

1 Meter entspricht 10 Dezimeter, 100 Zentimeteroder 1.000 Millimeter.
1 Dekameter entspricht 10 Meter.
1 Kilometer entspricht 1.000 Meter.
1 Quadratmeter entspricht 100 Quadratdezimeter, 10.000 Quadratzentimeter oder 1.000.000 Quadratmillimeter.
1 Ar entspricht 100 Quadratmeter.
1 Hektar entspricht 10.000 Quadratmeter oder 100 Aren.

Mit Einführung der neuen Längeneinheit wurden folgende Umrechnungsverhältnisse zwischen den alten und neuen Maßen festgelegt:

1 bayer. Fuß zu 12 Zoll oder zu 144 Linien = 0,2918592 m
1 Zoll = 2,43216 cm
1 bayer. Klafter zu 6 Fuß = 1,751155 m
1 bayer. Elle zu 2 Fuß 10 1/4 Zoll = 0,833015 m
1 bayer. Quadratfuß = 0,085182 m
1 Tagwerk = 0,340727 ha
1 Dezimal = 34,072709 qm
1 Meter (legal) = 3,426310 Fuß
1 ha = 2,934900 bayer. Tagwerk
 
 
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